Die Prüfgesellschaft meldet der FINMA unverzüglich, wenn sie Folgendes feststellt:
Straftaten;
schwerwiegende Unregelmässigkeiten;
Verstösse gegen die Grundsätze einer einwandfreien Geschäftstätigkeit;
Sachverhalte, die geeignet sind, die Solvenz des Versicherungsunternehmens oder die Interessen der Versicherten zu gefährden.