(Art. 45–47 AVO)
Das Modell, das ein Versicherungsunternehmen für die SST-Ermittlung verwendet (SST-Modell), ist eines der folgenden Modelle:
ein Standardmodell der FINMA, allenfalls mit Anpassungen;
ein vollständiges internes Model;
eine Kombination von Standardmodellen, allenfalls mit Anpassungen, und partiellen internen Modellen.
Alle Änderungen an Standardmodellen gelten als Anpassungen an den Standardmodellen.
Die FINMA entscheidet im Einzelfall:
ob eine Anpassung an einem Standardmodell genehmigungspflichtig ist; und
ob ein internes Modell vorliegt.