(Art. 42 Abs. 1 VAG)
Das Register enthält folgende Angaben über die ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler:
den Namen und die Adresse;
die Rechtsnatur;
die Versicherungszweige, in denen die Versicherungsvermittlerin oder der Versicherungsvermittler tätig ist;
falls die Versicherungsvermittlerin oder der Versicherungsvermittler in einem Arbeitsverhältnis steht: die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber;
das Datum des erstmaligen Registereintrages;
die Registernummer.
Die FINMA kann zusätzliche Angaben zur Erfassung und Veröffentlichung im Register vorsehen.