Die Versicherungsgruppe reicht der FINMA die Dokumentation zum Risikomanagement innert drei Monaten nach Jahresabschluss ein. Wesentliche Änderungen meldet sie ihr innert Monatsfrist.
Im Übrigen findet Artikel 97 sinngemäss Anwendung.
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Art. 196 Dokumentation 1 Die Versicherungsgruppe reicht der FINMA die Dokumentation zum Risikomanagement innert drei Monaten nach Jahresabschluss ein. Wesentliche Änderungen meldet sie ihr innert Monatsfrist. 2 Im Übrigen findet Artikel 97 sinngemäss Anwendung. 8. Titel: Versicherungsgruppen und Ver