Die versicherungstechnischen Rückstellungen abzüglich der Beträge allfälliger aktivierter Abschlusskosten müssen die Abfindungswerte jederzeit decken.
Art. 63 – Deckung der Abfindungswerte
Art. 6358
Deckung der Abfindungswerte
- 58 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. März 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1147).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 26.02.2026
Verfügbare Sprachversionen
Artikelversion auswählen
Aktuelle und historische Fassungen bleiben getrennt und dauerhaft aufrufbar. Die gewählte Fassung öffnet automatisch.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 63 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. März 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1147). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. März 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1147). Deckung der Abfindungswerte Die versicherungstechnischen Rückstellungen abzüglich der Beträge allfälliger akti
- SR-Nummer
- SR 961.011
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 09.11.2005
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht