Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, begründen Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden die Zustimmung eines Staates, durch einen Vertrag gebunden zu sein, im Zeitpunkt:
ihres Austausches zwischen den Vertragsstaaten;
ihrer Hinterlegung bei dem Verwahrer; oder
ihrer Notifikation an die Vertragsstaaten oder den Verwahrer, wenn dies vereinbart wurde.