Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 32 Inkrafttreten Dieses Abkommen tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Geschehen in Bern, am 11. Oktober 2017, in doppelter Ausfertigung in französischer Sprache. Für den Schweizerischen Bundesrat: Roberto Balzaretti Für die Internationale Allianz zum Schutz des Kulturerbes in Konfliktgebie