Die ALIPH, ihre Guthaben, Einkünfte und anderen Vermögenswerte sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum der ALIPH sind und von deren Dienststellen benützt werden.
Die ALIPH ist von indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Insbesondere ist sie gemäss der schweizerischen Gesetzgebung bei allen Anschaffungen für den amtlichen Gebrauch und beim Bezug jeglicher Dienstleistungen für den amtlichen Gebrauch von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit.
Die ALIPH ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.
Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung wird die Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Gesuch der ALIPH an der Quelle und ausnahmsweise durch Rückerstattung bewirkt. Die obenerwähnten Befreiungen sind jeweils nach einem Verfahren, das zwischen der ALIPH und den zuständigen Behörden zu vereinbaren ist, auf Antrag der ALIPH auf dem Wege der Rückerstattung zu gewähren.