Die in diesem Abkommen vorgesehenen fiskalischen Vorrechte werden nicht eingeräumt, um den Mitgliedern des Personals des Internationalen Flughafenrates persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie sind einzig und allein vorgesehen, um die freie Abwicklung der Tätigkeit des Internationalen Flughafenrates unter allen Umständen zu gewährleisten.
Art. 7
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 30.01.1997
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Art. 7 Die in diesem Abkommen vorgesehenen fiskalischen Vorrechte werden nicht eingeräumt, um den Mitgliedern des Personals des Internationalen Flughafenrates persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie sind einzig und allein vorgesehen, um die freie Abwicklung der Tätigkeit des Internationalen Flughaf
- SR-Nummer
- SR 0.192.122.749
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.01.1997
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht