Consolidation: 0.274.183.491 - 2013-01-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.274.183.491
BS 12 298
Übersetzung
Erklärung
zwischen der Schweiz und Frankreich
betreffend die Übermittlung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Aktenstücken sowie von Requisitorien in Zivil‑ und Handelssachen1
Abgegeben am 1. Februar 1913
In Kraft getreten am 1. Mai 1913
(Stand am 1. Januar 2013)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Französischen Republik,
von dem gemeinsamen Wunsche beseelt, die gegenwärtig für die Übermittlung der gerichtlichen oder aussergerichtlichen Aktenstücke sowie der Requisitorien in Zivil- und Handelssachen befolgten Regeln zu vereinfachen, haben folgende Bestimmungen vereinbart:
- 1 Siehe ferner das Lugano-Übereink. vom 30. Okt. 2007 (SR 0.275.12).
- SR-Nummer
- SR 0.274.183.491
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2013
- Dokumentdatum
- 01.02.1913
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.274.183.491
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 01.02.1913
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht