Weiterer Inhalt
Kosten
Kosten
10. Der übernehmende Staat trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Überstellung, ausgenommen die Kosten, die ausschliesslich im Hoheitsgebiet des überstellenden Staates entstehen.
- Gliederungspfad
- Kosten
- Seitentyp
- Weiterer Inhalt
- Überschrift
- Kosten
- SR-Nummer
- SR 0.344.168
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Erlass-Kontext
- Consolidation: 0.344.168 - 2004-02-23
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 23.02.2004
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Kosten – Consolidation: 0.344.168 - 2004-02-23 (SR 0.344.168)
- SR-Nummer
- SR 0.344.168
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.02.2004
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht