Wird ein Individuum von einer der beiden Vertragsparteien auf Grund des gegenwärtigen Vertrages zur Auslieferung reklamiert, zugleich aber auch dessen Auslieferung von einer oder mehreren andern Mächten wegen anderer auf deren Gebieten begangener Verbrechen oder Vergehen verlangt, so ist dasjenige Gesuch im Vorgange zu bewilligen, welches das älteste im Datum ist.
Art. XV
Art. XV
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 13.05.2003
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Art. XV Wird ein Individuum von einer der beiden Vertragsparteien auf Grund des gegenwärtigen Vertrages zur Auslieferung reklamiert, zugleich aber auch dessen Auslieferung von einer oder mehreren andern Mächten wegen anderer auf deren Gebieten begangener Verbrechen oder Vergehen verlangt, so ist das
- SR-Nummer
- SR 0.353.936.7
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.11.1880
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht