Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können Vereinbarungen über die befristete oder unbefristete Entsendung von Polizeiattachés zur anderen Vertragspartei treffen, wo sie den Status von diplomatischen Vertretern im Sinne des Wiener Übereinkommens vom 18. April 19612 über diplomatische Beziehungen haben.
Die Entsendung von Polizeiattachés hat zum Ziel, die polizeiliche Zusammenarbeit zu fördern und zu beschleunigen, insbesondere durch die Unterstützung bei polizeilicher und justizieller Rechtshilfe in Strafsachen.
Die Polizeiattachés sind ohne Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse beratend und unterstützend tätig. Sie erteilen Auskünfte und erledigen ihre Aufträge im Rahmen der von der entsendenden Vertragspartei erteilten Weisungen.