Consolidation: 0.423.131 - 2015-09-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.423.131
AS 2016 1617; BBl 2014 6795
Originaltext
Satzung des ERIC
Europäische Spallationsquelle (ESS)
Abgeschlossen am 19. August 20151
Von der Bundesversammlung genehmigt am 20. März 20152
Beitrittsgesuch als Gründungsmitglied von der Schweiz hinterlegt am 13. Juli 2015
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. September 2015
(Stand am 1. September 2015)
Präambel
Das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Königreich Norwegen, die Republik Polen, das Königreich Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Tschechische Republik, Ungarn,
nachstehend bezeichnet als «Gründungsmitglieder»,
und
das Königreich Belgien, das Königreich der Niederlande, das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland,
nachstehend bezeichnet als «Beobachter bei Gründung»,
in dem Wunsch, die Stellung Europas und der Staaten der Gründungsmitglieder im Bereich der internationalen Forschung weiter zu festigen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit über fachliche und nationale Grenzen hinweg zu vertiefen;
in Anbetracht einer aus dem Jahr 2003 stammenden Schlussfolgerung des vom EU-Ministerrat (Forschung) gegründeten Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI), wonach eine Anlage mit einer einzigen 5-MW-Langpuls-Targetstation mit 22 Instrumenten angesichts der Bedürfnisse der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts das optimale technische Design darstellt;
aufbauend auf der heutigen Europäischen Spallationsquelle (ESS AB), der am 3. Februar 2011 unterzeichneten (und 2012 sowie 2014 erweiterten) Vereinbarung über die Mitwirkung an der Design-Update-Phase und der Absicht, sich am Bau und Betrieb der Europäischen Spallationsquelle (ESS) zu beteiligen;
in Anerkennung der Tatsache, dass der Bau der ESS in den europäischen Bemühungen, weltweit führende Forschungsinfrastrukturen zu entwickeln, eine Schlüsselrolle spielt und dass die ESS eine multi-disziplinäre wissenschaftliche Anlage im Dienst der Bio-, Material-, Energie- und Klimawissenschaften darstellt und die Vision untermauert, die hinter den Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für grosse Neutronenanlagen weltweit steht;
in der Erwartung, dass sich weitere Länder an den Tätigkeiten beteiligen, die im Rahmen dieser Satzung gemeinsam durchgeführt werden,
sind wie folgt übereingekommen:
- 1 Gemäss dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1478 der Kommission vom 19. August 2015 zur Gründung der Europäischen Spallationsquelle als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC Europäische Spallationsquelle), ABl. L 225 vom 28.08.2015, S. 16.
- 2 AS 2016 1615
- SR-Nummer
- SR 0.423.131
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.09.2015
- Dokumentdatum
- 19.08.2015
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- Dokumentdatum
- 19.08.2015
- Quelle
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