Consolidation: 0.423.71 - 1980-02-22
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.423.71
AS 1980 1308; BBl 1979 I 917
Übersetzung1
Vollzugsübereinkommen
über ein Programm für Forschung und Entwicklung
auf dem Gebiet der Wasserstoffproduktion aus Wasser
Abgeschlossen in Paris am 6. Oktober 1977
Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. September 19792
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 22. Februar 1980
In Kraft getreten für die Schweiz am 22. Februar 1980
(Stand am 22. Februar 1980)
Die Vertragschliessenden Parteien,
in Erwägung, dass die Vertragschliessenden Parteien – Regierungen, internationale Organisationen oder Parteien, die durch ihre Regierungen in Anwendung von Artikel III der Leitsätze für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieforschung und ‑entwicklung, welche am 28. Juli 1975 vom Verwaltungsrat der Internationalen Energie‑Agentur (nachfolgend «Agentur» genannt) genehmigt worden waren, bezeichnet wurden – sich an der Ausarbeitung und der Durchführung eines Programmes für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Wasserstoffproduktion aus Wasser, wie es im vorliegenden Übereinkommen vorgesehen ist, zu beteiligen wünschen,
in Erwägung, dass die Vertragschliessenden Parteien, die Regierungen sind, sowie die Regierungen der anderen Vertragschliessenden Parteien (im folgenden zusammenfassend als «die Regierungen» bezeichnet) sich an der Agentur beteiligen und sich in Artikel 41 des Übereinkommens über ein Internationales Energieprogramm3 (im folgenden als IEP bezeichnet) bereit erklärt haben, in den in Artikel 42 des IEP bezeichneten Bereichen nationale Programme in die Wege zu leiten, einschliesslich der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Wasserstoffproduktion aus Wasser; dem Gebiet, auf dem das Programm durchgeführt wird;
in Erwägung, dass die Regierungen am 19./20. März 1975 im Verwaltungsrat der Agentur dem Programm als einer Sondertätigkeit im Sinne des Artikels 65 des IEP zugestimmt haben,
in Erwägung, dass die Agentur die Erstellung des Programms als einen wichtigen Bestandteil internationaler Zusammenarbeit bei der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Wasserstoffproduktion anerkannt hat;
sind wie folgt übereingekommen:
- 1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
- 2 Art. 1 Abs. 1 Bst. f des BB vom 17. Sept. 1979 (AS 1980 1215)
- 3 SR 0.730.1
- SR-Nummer
- SR 0.423.71
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 22.02.1980
- Dokumentdatum
- 06.10.1977
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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