Während des Aufenthaltes im Aufnahmestaat bleibt für das Personal die nationale Anzugordnung in Kraft.
Es ist stets die Anzugordnung einzuhalten, die den Gepflogenheiten der aufnehmenden Stelle am ehesten entspricht. Bei Übungen kann die Sonderbekleidung getragen werden, die bei den Streitkräften des Aufnahmestaates verwendet wird.
Dem Personal kann Dienstbekleidung und persönliche Ausrüstung aus Beständen der aufnehmenden Partei nach Massgabe der dienstlichen Erfordernisse für die Dauer eines Ausbildungsvorhabens kostenfrei überlassen werden.