Consolidation: 0.518.221 - 2015-11-13
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.518.221
BS 11 531; BBl 1905 VI
Übersetzung1
Internationale Übereinkunft
über die Befreiung der Hospitalschiffe
von Hafenabgaben
Abgeschlossen in Den Haag am 21. Dezember 1904
Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. Dezember 19052
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 26. März 1907
In Kraft getreten für die Schweiz am 26. März 1907
(Stand am 13. November 2015)
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preussen; Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn;
Seine Majestät der König der Belgier; Seine Majestät der Kaiser von China; Seine Majestät der Kaiser von Korea; Seine Majestät der König von Dänemark;
Seine Majestät der König von Spanien; der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika; der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König der Hellenen; Seine Majestät der König von Italien; Seine Majestät der Kaiser von Japan; Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Luxemburg, Herzog zu Nassau; Seine Hoheit der Fürst von Montenegro; Ihre Majestät die Königin der Niederlande; der Präsident der
Peruanischen Republik; Seine Kaiserliche Majestät der Schah von Persien; Seine Majestät der König von Portugal und Algarbien usw.; Seine Majestät der König von Rumänien; Seine Majestät der Kaiser aller Reussen; Seine Majestät der König von
Serbien; Seine Majestät der König von Siam und der Schweizerische Bundesrat,
in Anbetracht, dass die am 29. Juli 18993 in Den Haag abgeschlossene Konvention über die Ausdehnung der Genfer Konvention vom 22. August 1864 auf den Seekrieg die Zulassung des Roten Kreuzes bei Seekriegen durch Bestimmungen über die Hospitalschiffe normiert hat,
von dem Wunsche geleitet, eine Übereinkunft abzuschliessen, welche die Aufgabe dieser Schiffe durch neue Bestimmungen erleichtert,
haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und sie in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind:
- 1 Übersetzung des französischen Originaltextes.
- 2 AS 23 133
- 3 [BS 11516]
- SR-Nummer
- SR 0.518.221
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 13.11.2015
- Dokumentdatum
- 21.12.1904
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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