Consolidation: 0.631.252.913.696.7 - 1967-10-30
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.631.252.913.696.7
AS1967 1650
Originaltext
Vereinbarung
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Bundesrepublik Deutschland
über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen
im Bahnhof Konstanz sowie die Grenzabfertigung in Reisezügen
während der Fahrt auf den Strecken Konstanz–Kreuzlingen 1
Abgeschlossen am 28. Juni 1967
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 30. Oktober 1967
(Stand am 30. Oktober 1967)
- 1 Im Sinne von Art. 4 Abs. 1 des Abk. vom 1. Juni 1961 (SR0.631.252.913.690) zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland wird die gemäss der vorliegenden Vereinbarung auf deutschem Gebiet gelegene Zone der Gemeinde Kreuzlingen zugeordnet.
- SR-Nummer
- SR 0.631.252.913.696.7
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 30.10.1967
- Dokumentdatum
- 28.06.1967
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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Consolidation: 0.631.252.913.696.7 - 1967-10-30
- SR-Nummer
- SR 0.631.252.913.696.7
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 28.06.1967
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
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