Das vorliegende Protokoll findet auch auf das Fürstentum Liechtenstein Anwendung, solange dieses mit der Schweiz durch einen Zollunionsvertrag6 verbunden ist.
Art. 3
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.1960
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Art. 3 Das vorliegende Protokoll findet auch auf das Fürstentum Liechtenstein Anwendung, solange dieses mit der Schweiz durch einen ZollunionsvertragSR 0.631.112.514 verbunden ist. SR 0.631.112.514
- SR-Nummer
- SR 0.632.294.541
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.11.1958
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht