Consolidation: 0.632.401.01 - 1990-07-04
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.632.401.01
AS 1990 478 1344; BBl 1990 I 301
Originaltext
Zusatzprotokoll
zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend
die Beseitigung bestehender und Verhinderung neuer mengenmässiger Beschränkungen bei der Ausfuhr sowie von Massnahmen
gleicher Wirkung
Abgeschlossen am 12. Juli 1989
Vorläufig angewendet ab 1. Januar 1990
Von der Bundesversammlung genehmigt am 14. März 19901
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 4. Juli 1990
(Stand am 4. Juli 1990)
Die Schweizerische Eidgenossenschaft einerseits
und
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft andererseits,
gestützt auf das am 22. Juli 19722 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nachstehend «Abkommen» genannt, insbesondere auf Artikel 32,
eingedenk der in der am 9. April 1984 von den Ministern der EFTA‑Staaten und der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg verabschiedeten gemeinsamen Erklärung zum Ziel erhobenen Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraums,
in dem Bewusstsein der Notwendigkeit, ihre Handelsbeziehungen im Interesse beider Wirtschaften durch Beseitigung bestehender und Verhinderung neuer Hemmnisse bei der Ausfuhr von unter das Abkommen fallenden Erzeugnissen zu entwickeln,
in dem Bewusstsein, dass dessen ungeachtet eine Vertragspartei sich unter bestimmten aussergewöhnlichen Umständen gezwungen sehen kann, ausfuhrwirksame Schutzmassnahmen zu treffen, und dass es angezeigt ist, dazu spezifische Bestimmungen zu schaffen,
haben beschlossen, dieses Protokoll zu schliessen:
- SR-Nummer
- SR 0.632.401.01
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 04.07.1990
- Dokumentdatum
- 12.07.1989
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
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