Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Bern ausgetauscht. Der Vertrag tritt nach Ratifikation an dem von den Vertragsparteien vereinbarten Tag in Kraft.
Art. 5
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.1995
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Art. 5 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Bern ausgetauscht. Der Vertrag tritt nach Ratifikation an dem von den Vertragsparteien vereinbarten Tag in Kraft.
- SR-Nummer
- SR 0.641.295.142
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 28.10.1994
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht