Eine gemischte Kommission von Vertretern, die von der italienischen und der schweizerischen Regierung bezeichnet werden, ist zuständig für die gütliche Regelung von Streitfällen, die sich aus der Anwendung oder Auslegung des vorliegenden Reglementes ergeben.
Diese gemischte Kommission soll, so oft es eine der beiden Regierungen verlangt, abwechslungsweise in Italien oder in der Schweiz zusammentreten. Sie wird von einem ihrer Mitglieder präsidiert, das dem Staate angehört, auf dessen Gebiet die Zusammenkunft stattfindet.