Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 12 Reglement 1. Das diesem Protokoll beigefügte Reglement regelt die Arbeiten der Konferenz. 2. Der Rat kann das Reglement durch einstimmig gefassten Beschluss revidieren oder ergänzen.