Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise massgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages und kann bis zum 1. Dezember 1921 unterzeichnet werden.
Art. 3
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 17.06.2016
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 3 Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise massgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages und kann bis zum 1. Dezember 1921 unterzeichnet werden.
- SR-Nummer
- SR 0.740.4
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.04.1921
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht