Consolidation: 0.784.602 - 2016-04-11
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.784.602
AS 1985 1493; BBl 1984 III 389
Übersetzung 1
Übereinkommen
zur Gründung der Europäischen
Fernmeldesatellitenorganisation «EUTELSAT»
Abgeschlossen in Paris am 14. Mai 1982
Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. März 19852
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 15. Juli 1985
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. September 1985
Änd. durch die Versammlung der Vertragsparteien genehmigt in Cardiff am 20. Mai 19993
Durch die Schweiz vorläufig angewendet seit dem 2. Juli 2001
In Kraft getreten für die Schweiz am 28. November 2002
(Stand am 11. April 2016)
Präambel
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,
betonen die Bedeutung, die den Fernmeldeverbindungen über Satelliten für die Entwicklung der Beziehungen zwischen ihren Völkern und ihren Volkswirtschaften zukommt, sowie ihren Wunsch nach Stärkung ihrer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet,
nehmen zur Kenntnis, dass die vorläufige europäische Fernmeldesatellitenorganisation «INTERIM-EUTELSAT» zu dem Zweck geschaffen wurde, die Weltraumsegmente der europäischen Fernmeldesatellitensysteme zu betreiben,
berücksichtigen die einschlägigen Bestimmungen des am 27. Januar 19674 in London, Moskau und Washington geschlossenen Vertrags über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper,
wünschen die Schaffung und den Betrieb des EUTELSAT-Fernmeldesatellitensystems als Bestandteil eines transeuropäischen Fernmeldenetzes fortzusetzen, um allen Teilnehmerstaaten Fernmeldedienste zur Verfügung zu stellen, und zwar unbeschadet der Rechte und Pflichten der Staaten, die Vertragsparteien der einschlägigen Übereinkünfte der Europäischen Union sowie sonstiger internationaler Übereinkünfte sind,
anerkennen die Notwendigkeit, die technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen und politischen Entwicklungen in Europa und weltweit zu verfolgen und sich diesen gegebenenfalls anzupassen, und anerkennen insbesondere die Absicht, die betrieblichen Aufgaben und die damit verbundenen Vermögenswerte der EUTELSAT einer nach nationalem Recht zu gründenden Aktiengesellschaft zu übertragen, die unter Berücksichtigung der anerkannten kommerziellen Grundsätze und der Vereinbarung, auf einer soliden wirtschaftlichen und finanziellen Grundlage tätig werden soll,
sind wie folgt übereingekommen:
- 1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.
- 2 AS 1985 1492
- 3 AS 20042557
- 4 SR 0.790
- SR-Nummer
- SR 0.784.602
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 11.04.2016
- Dokumentdatum
- 14.05.1982
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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