Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. I Dieses Protokoll bezweckt: a) die Regeln und Verfahren über die internationalen Ausstellungen zu ändern; b) die Vorschriften über die Tätigkeiten des Internationalen Ausstellungsbüros zu ändern.