Die Übereinkunft von 1928 wird durch dieses Protokoll nach den Zielsetzungen in Artikel 1 erneut geändert. Der Wortlaut der so geänderten Übereinkunft ist im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführt und ist Bestandteil des letzteren.
Art. II – Änderung
Art. II
- Gliederungspfad
- Änderung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.1989
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Art. II Die Übereinkunft von 1928 wird durch dieses Protokoll nach den Zielsetzungen in Artikel 1 erneut geändert. Der Wortlaut der so geänderten Übereinkunft ist im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführt und ist Bestandteil des letzteren. Änderung
- SR-Nummer
- SR 0.945.113
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.11.1972
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht