Mitglieder des Fonds (im folgenden als «Mitglieder» bezeichnet) sind:
alle Staaten, die dieses Übereinkommen nach Artikel 54 ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben;
alle Staaten, die diesem Übereinkommen nach Artikel 56 beigetreten sind;
alle zwischenstaatlichen Organisationen im Sinne des Artikels 4 Buchstabe b, die dieses Übereinkommen nach Artikel 54 ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben;
alle zwischenstaatlichen Organisationen im Sinne des Artikels 4 Buchstabe b, die diesem Übereinkommen nach Artikel 56 beigetreten sind.