Diese Übereinkunft tritt nach allseitiger endgültiger Ratifikation in Kraft.
Der Schweizerische Bundesrat und der Einwohnergemeinderat der Stadt Bern sind mit der Vollziehung derselben beauftragt. Insbesondere sollen alle diejenigen Bestimmungen, welche dingliche Rechte zum Gegenstand haben, nach Mitgabe der Gesetze des Kantons Bern in rechtsverbindliche Form gebracht werden.