Infolge Übernahme der durch diese Übereinkunft festgesetzten Leistungen der Einwohnergemeinde Bern erklärt die Schweizerische Eidgenossenschaft, dass dieselbe den ihr durch Bundesbeschlüsse vom 27. und 28. November 18484 auferlegten Verbindlichkeiten Genüge geleistet haben soll, und entbindet die Einwohnergemeinde Bern vollständig und abschliessend von jeder weitern Verpflichtung und Inanspruchnahme für Bundessitzleistungen.
Art. 8
Art. 8
- 4 [AS I 47 48. SR 112.1 Ziff. 2]
- Erlass-Kontext
- SR 112 · Staatsvertrag · Consolidation: 112 - 1875-07-02
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 02.07.1875
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Art. 8 Infolge Übernahme der durch diese Übereinkunft festgesetzten Leistungen der Einwohnergemeinde Bern erklärt die Schweizerische Eidgenossenschaft, dass dieselbe den ihr durch Bundesbeschlüsse vom 27. und 28. November 1848 [AS I 47 48. SR 112.1 Ziff. 2] auferlegten Verbindlichkeiten Genüge gelei
- SR-Nummer
- SR 112
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.06.1875
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht