Der Inhalt von ISCO richtet sich nach Artikel 56 Absatz 2 NDG.
Auf Daten, die als Ergebnis der Funk- und Kabelaufklärung beim NDB abgelegt werden, kann in ISCO zur Steuerung der Aufklärungsmittel sowie zum Controlling und Reporting referenziert werden.
Der NDB kann Daten in ISCO automatisiert ablegen, wenn er durch Prozesse und Vorgaben sicherstellt, dass der Aufgabenbezug nach Artikel 6 NDG gegeben ist.
Der Katalog der Personendaten ist in Anhang 10 aufgeführt.