Die verpflichteten Behörden legen fest, welche Personen und Stellen für das Klassifizieren der Informationen zuständig sind (klassifizierende Stellen).
Klassifizierungen dürfen nur von der klassifizierenden Stelle oder von der Stelle, die dieser übergeordnet ist, geändert oder aufgehoben werden.
Der Bundesrat regelt die Entklassifizierung von Archivgut.