Der Regierungsrat beurteilt das Zustandekommen, der Grosse Rat die Gültigkeit von Initiativen.
Initiativen sind ganz oder teilweise ungültig zu erklären, wenn sie:
gegen übergeordnetes Recht verstossen;
undurchführbar sind;
die Einheit der Form oder der Materie nicht wahren.
Bei einfachen Anregungen bestimmt der Grosse Rat abschliessend darüber, in welcher Rechtsform die Vorlage ausgearbeitet werden soll.
Initiativen sind ohne Verzug zu behandeln.