Der Regierungsrat erstellt den Aufgaben- und Finanzplan und verabschiedet den Voranschlag und den Geschäftsbericht zuhanden des Grossen Rates.41
Er beschliesst über:
neue einmalige Ausgaben bis eine Million Franken;
neue wiederkehrende Ausgaben bis 200 000 Franken;
gebundene Ausgaben.
Er beschliesst über Grundstücksverkäufe sowie über Grundstückskäufe zu Anlagezwecken.
Er stellt die notwendigen Finanzierungsmittel bereit.