Bei der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide, die Zuständigkeiten der Kantone betreffen oder deren wesentliche Interessen berühren, hört der Bund die Kantone an, soweit sie dies verlangen. Er kann sie auch von sich aus anhören.
Bevor der Bund Verhandlungen aufnimmt, hört er die Kantone in der Regel an. Die Anhörung ergänzt das Vernehmlassungsverfahren zu völkerrechtlichen Verträgen.
Der Bundesrat berücksichtigt die Stellungnahmen der Kantone. Sind die Zuständigkeiten der Kantone betroffen, so kommt deren Stellungnahmen besonderes Gewicht zu; weicht der Bundesrat von den Stellungnahmen der Kantone ab, so teilt er ihnen die massgeblichen Gründe mit.