Grundlage der Mitwirkung ist die gegenseitige Information.
Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend über aussenpolitische Vorhaben, die Zuständigkeiten der Kantone betreffen oder deren wesentliche Interessen berühren.
Die Information über die Aussenpolitik des Bundes ist so zu gestalten, dass sie es den Kantonen erleichtert, ihren Beitrag an die bessere innenpolitische Abstützung der Aussenpolitik des Bundes zu leisten.