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Art. 52e – Änderungen
Art. 52e
Änderungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 12.06.2026
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Art. 52e Änderungen Das SEM kann eine Massnahme ändern, sofern die Änderung keine Mehrkosten verursacht. 3. Titel: Bundesbeiträge / 4. Kapitel: Weitere Beiträge / 4. Abschnitt: Internationale Zusammenarbeit: Besondere Bestimmungen für Verpflichtungskredite Migration
- SR-Nummer
- SR 142.312
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 11.08.1999
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht