Erwirbt eine Person das Schweizer Bürgerrecht, so:
löschen die Visumbehörden im ORBIS unverzüglich die Gesuchsdatensätze der betreffenden Person und gegebenenfalls die Verknüpfungen mit Datensätzen ihrer Ehepartnerin oder ihres Ehepartners, ihrer Kinder oder der Gruppe, mit der sie gereist ist, sofern die Gesuchsdaten von den schweizerischen Behörden erfasst wurden;
teilt das SEM dies unverzüglich den Schengen-Staaten, welche die Visumdaten erfasst haben, mit.
Die Bürgerrechtsbehörden müssen das SEM (Sektion Grundlagen Visa) über die Einbürgerungen unterrichten.
Wird der Entscheid über die Ablehnung eines Visums durch die zuständige Beschwerdeinstanz aufgehoben, so werden die Daten über die Ablehnung des Visums im ORBIS durch die Behörde gelöscht, die das Visum abgelehnt hat, sobald der Aufhebungsentscheid endgültig ist.