Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass von den schweizerischen Behörden erfasste Daten des C-VIS oder Daten des ORBIS unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmässig bearbeitet wurden, so ist dies dem SEM unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Das SEM unternimmt unverzüglich die erforderlichen Schritte.