Jedes Mitglied der Bundesversammlung legt vor seinem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab.
Die von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Personen leisten ihren Eid oder ihr Gelübde vor der Vereinigten Bundesversammlung im Anschluss an ihre Wahl, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.
Der Eid lautet:
«Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Das Gelübde lautet:
«Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»