Der Nationalrat und der Ständerat versammeln sich regelmässig zu ordentlichen Sessionen.
Jeder Rat kann für sich Sondersessionen beschliessen, wenn die ordentlichen Sessionen zum Abbau der Geschäftslast nicht ausreichen.
Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können die Einberufung der Räte oder der Vereinigten Bundesversammlung zu einer ausserordentlichen Session zur Behandlung folgender Beratungsgegenstände verlangen:
Entwürfe des Bundesrates oder einer Kommission der Bundesversammlung zu einem Erlass der Bundesversammlung;
in beiden Räten eingereichte gleich lautende Motionen;
Wahlen;
Erklärungen des Bundesrates oder in beiden Räten eingereichte gleich lautende Entwürfe für Erklärungen des Nationalrates und des Ständerates.4
Die ausserordentliche Session findet unverzüglich statt, wenn:
der Bundesrat eine Verordnung erlassen oder geändert hat, die sich auf Artikel 184 Absatz 3 oder 185 Absatz 3 der Bundesverfassung oder auf eine gesetzliche Ermächtigung zur Bewältigung einer Krise nach Anhang 2 stützt;
der Entwurf für eine Verordnung oder für einen einfachen Bundesbeschluss nach Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung oder für ein dringliches Bundesgesetz nach Artikel 165 der Bundesverfassung anhängig gemacht wird;
die Verschiebung oder vorzeitige Beendigung der Session nach Artikel 33a beschlossen wurde.5
Eine ordentliche oder eine ausserordentliche Session findet in beiden Räten in der Regel in denselben Kalenderwochen statt.6