Kommissionsprotokolle werden auf einem geschützten Informatiksystem (Extranet) elektronisch zugänglich gemacht, soweit dies technisch möglich ist.
Die Ratsmitglieder haben im Extranet Zugriff auf die Kommissionsprotokolle über die Beratungsgegenstände nach Artikel 6 Absatz 4.9
Mitglieder der Kommissionen nach Artikel 10 Ziffern 3–11 des Geschäftsreglements des Nationalrates vom 3. Oktober 200310 und Artikel 7 Ziffern 3–11 des Geschäftsreglements des Ständerates vom 20. Juni 200311 haben zudem im Extranet Zugriff auf die Protokolle über kommissionseigene Geschäfte ihrer Kommissionen und der Kommissionen des anderen Rates mit gleichem oder ähnlichem Aufgabenbereich (Schwesterkommission).12
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdienste haben Zugriff auf die Kommissionsprotokolle.13
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Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident kann ausnahmsweise auf eine elektronische Bereitstellung im Extranet verzichten, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen dies rechtfertigen. Die Kommissionsmitglieder werden darüber informiert.