Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 26 Begründung 1 Der Wortlaut einer parlamentarischen Initiative und eines Vorstosses darf keine Begründung enthalten. 2 Einer parlamentarischen Initiative muss, einer Motion, einem Postulat und einer Interpellation kann eine Begründung beigefügt werden. 3. Kapitel: Verfahren / 2. Abschnitt: Ber