Art. 33a – Legislaturplanung
Art. 33a35
- 35 Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses des N vom 25. Sept. 2015 (Verfahren der Legislaturplanung), mit Wirkung seit 30. Nov. 2015 (AS 2015 4485; BBl 20157009).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 08.09.2025
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Art. 33a Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses des N vom 25. Sept. 2015 (Verfahren der Legislaturplanung), mit Wirkung seit 30. Nov. 2015 (AS 2015 4485; BBl 2015 7009). Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses des N vom 25. Sept. 2015 (Verfahren der Legislaturplanung), mit Wirkung seit 30. Nov. 2
- SR-Nummer
- SR 171.13
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.10.2003
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht