Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 10 Planung Die Planung des IGE über Betrieb und Entwicklung erfolgt namentlich mit folgenden Instrumenten: a. dem Leitbild; b. einer rollenden Vierjahresplanung; c. dem jährlichen Voranschlag. 4. Abschnitt: Planung und Finanzierung