Art. 35 – Verfahren
Art. 35114
- 114 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2012, mit Wirkung seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1493; BBl 2011 6703).
- Gliederungspfad
- 6. Abschnitt: Verfahren
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 35 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2012, mit Wirkung seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1493; BBl 2011 6703). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2012, mit Wirkung seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1493; BBl 2011 6703). 6. Abschnitt: Verfahren
- SR-Nummer
- SR 172.220.1
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.03.2000
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht