Die Departemente treffen die Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit nach den Artikeln 6–8d der Sprachenverordnung vom 4. Juni 201035.
Art. 7 – Mehrsprachigkeit
Art. 734
Mehrsprachigkeit
- 34 Fassung gemäss Ziff. II 3 der V vom 27. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 (AS 2014 2987).
- 35 SR 441.11
- Gliederungspfad
- 2. Kapitel: Personalpolitik 1. Abschnitt: Grundsätze
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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- SR-Nummer
- SR 172.220.111.3
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.07.2001
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht