Mit der Eignungsabklärung sollen das Anforderungsprofil von Kandidatinnen und Kandidaten beurteilt sowie die grundsätzliche Eignung für Einsätze im Friedensförderungsdienst ermittelt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden im Rahmen:
der grundsätzlichen Eignungsabklärung geprüft, untersucht und beurteilt betreffend:
ihren Gesundheitszustand und ihren Impfstatus,
ihre körperliche Leistungsfähigkeit: Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und koordinativen Fähigkeiten,
ihre Intelligenz und ihre Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit, Selbstbewusstsein und persönliche Neigungen,
ihre Psyche: psychische Gesundheit, Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit,
ihre soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe,
ihr grundsätzliches Kaderpotenzial,
ihre Sprachkenntnisse;
der funktionsbezogenen Eignungsabklärung geprüft und beurteilt betreffend:
das Vorliegen von besonderen persönlichen Verhältnissen nach der Verordnung vom 22. November 20173 über die Militärdienstpflicht (VMDP),
ihre Eignung zur Ausübung bestimmter Mannschafts- oder Kaderfunktionen, soweit sich diese nicht aus dem allgemeinen Anforderungsprofil nach Buchstabe a ergeben.