Die Zugriffe sowie Änderungen in den Informationssystemen werden laufend protokolliert.
Die Protokolle werden während eines Jahres getrennt vom System, in dem die Personendaten bearbeitet werden, aufbewahrt.
Die Protokolle können zwecks Überprüfung, ob die Datenschutzvorschriften eingehalten werden, von der für die Überwachung dieser Vorschriften zuständigen Stelle der jeweiligen ETH, der jeweiligen Forschungsanstalt oder des ETH-Rates ausgewertet werden.