(Art. 15 BPG)
Jede Funktion wird bewertet und einer Lohnklasse zugewiesen.
Massgebend für die Bewertung sind die erforderliche Vorbildung, der Umfang des Aufgabenkreises sowie das Mass der betrieblichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Gefährdungen.
Der Personalchef erstattet das Gutachten. Er wendet die Richtlinien des Finanzdepartements sinngemäss an und kann die Meinung des Personalamtes einholen.